Dispo ohne Schufa

Die Girokonten, die Banken ihren Privatkunden zur Verfügung stellen, dienen dem Zahlungsverkehr. Die Gelder auf Girokonten werden als Sichteinlagen bezeichnet, da sie keiner Kündigungsfrist unterliegen und der Kontoinhaber täglich hierüber verfügen kann. Man unterscheidet zwischen debitorisch und kreditorisch geführten Girokonten. Bei kreditorisch geführten Girokonten steht dem Kontoinhaber nur das tatsächlich vorhandene Guthaben zur Verfügung. Bei debitorisch geführten Girokonten kann der Kontoinhaber zusätzlich zu seinem eigenen Guthaben einen Dispositionskredit in Anspruch nehmen. Dieser wird auch als Dispo bezeichnet.

Um einen solchen Kreditrahmen nutzen zu können müssen einige Voraussetzungen seitens des Kunden erfüllt werden. In erster Linie muss er volljährig sein und ein festes Angestelltenverhältnis mit einem entsprechenden monatlichen Gehaltseingang nachweisen könnn. Die Höhe des Dispos richtet sich nach der Höhe des Einkommens und beträgt in der Regel zwischen 2 und 4 Monatsgehältern. Üblicherweise muss vor der Bewilligung des Dispositonskredites durch das Kreditinstitut eine Auskunft der Schufa eingeholt werden. Durch den starken Wettbewerbsdruck sehen sich allerdings mittlerweile immer mehr Kreditinstitute gezwungen, den Dispo ohne Schufa zur Verfügung zu stellen. Dies ist vor allem bei Direktbanken der Fall. Allerdings besteht bei einem Dispo ohne Schufa die Gefahr, dass auch Personen, die nicht kreditwürdig sind einen Dispo erhalten. Der Dispo ohne Schufa birgt für den Kontoinhaber die Gefahr der Überschuldung und für die Bank die Gefahr eines Verlustes, wenn der Dispositionskredit nicht zurückgezahlt werden kann.

Autor: admin
Datum: Freitag, 23. November 2007 15:54
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