Girokonto für Selbständige

Das Girokonto für Selbstständige dient der Abwicklung des Zahlungsverkers. Hierzu zählt die Ausführung von Daueraufträgen, Überweisungen und Lastschriften. Ausserdem kann der Kontoinhaber mit Hilfe der EC Karte und der Kredtitkarte weltweit bargeldlos in Geschäften bezahlen und über Bargeld am Geldautomaten verfügen. Sofern für die Führung des Girokontos eine Gebühr verlangt wird, wird diese meistens am Quartalsende belastet.

Das Geld auf Girokonten wird als Sichteinlage bezeichnet, da es täglich verfügbar ist und keiner Kündigungsfrist unterliegt. In der Regel werden diese Einlagen nicht verzinst. Eine Ausnahme bilden Direktbanken, die mit einer Guthabensverzinsung werben. Bei Direktbanken handelt es sich um Banken, die nur über das Internet operieren und nicht über ein Filialnetz verfügen.

Das Girokonto für Selbstständige wird in der Regel nur für einen Kontoinhaber geführt, es sei denn bei dem zweiten Kontoinhaber handelt es sich ebenfalls um einen Selbstständigen. Wird für das Konto ein Bevollmächtigter eingesetzt muss dieser nicht notwendigerweise wie der Kontoinhaber selbstständig sein. Für das Girokonto für Selbstständige kann grundsätzlich kein Dispositionskredit eingerichtet werden, da kein regelmäßiges Einkommen nachgewiesen werden kann. Die Höhe des Einkommens unterliegt gewissen Schwankungen, so dass für die Überziehung des Kontos lediglich ein sogenannter Barkredit eingeräumt werden kann. Auf Wunsch kann das Girokonto für Selbstständige für das Online Banking frei geschaltet werden, so dass der Kontoinhaber jederzeit Zugriff auf sein Konto hat und online Transaktionen vornehmen kann.

Autor: admin
Datum: Freitag, 23. November 2007 15:53
Trackback: Trackback-URL Themengebiet: Allgemein |

Feed zum Beitrag: RSS 2.0 Diesen Artikel kommentieren

Kommentar abgeben

Login erforderlich