28. April 2008
Ratenkredit für Selbständige
Einen Ratenkredit für Selbständige zu beantragen könnte, wenn der Unternehmer nicht regelmäßig gleichbleibende Einnahmen nachweisen und diverse Bedingungen erfüllen kann, etwas mühselig sein.
Einige Kreditinstitute gewähren Selbständigen Personen grundsätzlich keine Ratenkredite.
Mit Hilfe des Internets gestaltet sich die Suche nach Banken, welche solche Kredite anbieten, natürlich relativ einfach und wer da sucht, wird bestimmt fündig.
Jedoch wird in den meisten Fällen bei den Kreditnehmern deutlich unterschieden zwischen:
1. Selbständigen Personen ohne Gewerbe / Freiberufliche, z. B.: Steuerberater, Ärzte, Rechtsanwälte,
Apotheker, etc.,
und
2. Selbständigen Personen mit Gewerbe, zum Beispiel Immobilienmakler, Gaststättenbetreiber, etc..
Erste Kategorie hat gegenüber zweiter Kategorie nachweislich klare Vorteile.
Vor Kreditvergabe muss der Kreditnehmer, anders als bei einem Privatkredit, der entsprechenden Bank Unterlagen zur Bonitätsprüfung seines Unternehmens vorlegen. Welche Dokumente dargelegt werden müssen, ist von Bank zu Bank verschieden. Das können Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen, Kontoauszüge, Einkommenssteuerbescheide, usw., sein.
Viele Bankinstitute haben zudem strenge Auflagen, was die Verwendung des in Anspruch genommen Kredites betrifft. Das Geld darf meist nur privaten Zwecken dienen.