Ratenkredite für Selbstständige

Da das Einkommen von Selbstständigen oft nicht planbar und daher unzuverlässig ist, sind sie nicht gerade die Wunschkunden von Banken, die Privatkredite zu günstigen Konditionen vergeben.

Doch gerade wenn die Einnnahmen nicht regelmäßig per Gehaltsscheck kommen, will oder kann ein Gewerbetreibender auf einige Investitionen nicht verzichten. Kreditanbieter verlangen in der Regel von Gewerbetreibenden die Offenlegung der letzten zwei Einkommensteuerbescheide. Zudem müssen ein formloser Vermögensstatus, eine aktuelle betriebliche Auswertung sowie die Unternehmensbilanzen dargelegt werden.

Dennoch ist das Gewähren von Krediten an Selbstständige für Banken immer mit einem Risko behaftet. Der Gewerbetreibende kann erkranken und somit das Einkommen ausfallen, was eine rechtzeitige Rückzahlung der Raten verhindert. Die Banken müssen sich also zusätzliche Sicherheiten verschaffen, bevor sie einen Ratenkredit an selbstständige Kreditnehmer vergeben. Dazu akzeptieren einige Banken auch die Hinterlegung des Fahrzeugbriefes oder eine Bürgschaft. Bei Kreditanbietern, die einen Ratenkredit ohne Schufa anbieten, sollte man jedoch Vorsicht walten lassen, denn diese gelten als unseriös.

















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Autor: admin
Datum: Dienstag, 6. Mai 2008 10:18
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