Was heißt Altersrückstellung?

Einen wichtigen Anteil des monatlichen Beitrages zur privaten Krankenversicherung stellt die Altersrückstellung dar. Grundsätzlich wird der Beitrag nicht am Einkommen, sondern an Faktoren wie dem Alter und dem Geschlecht, dem Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Beitritts sowie dem Risiko ermittelt, das der Versicherungsnehmer für die Versicherung bedeutet.

Die Altersrückstellung hat den Sinn, das Risiko für höhere Kosten, die durch das Älterwerden entstehen können, zu verringern und somit zu verhindern, dass die Beiträge allein wegen des Älterwerdens erhöht werden. Dazu setzt sich der monatliche Beitrag, vereinfacht erklärt, aus zwei Teilen zusammen, einem Risikobeitrag und einem Sparbeitrag. Der Risikobeitrag deckt die Kosten, die durch die in Anspruch genommenen Leistungen entstehen. Da der Beitrag jedoch höher ermittelt wird, als für die Deckung der Leistungen tatsächlich erforderlich ist, entsteht eine Differenz zwischen dem tatsächlich benötigten Beitrag für die Deckung der Kosten und dem eingezahlten Beitrag. Diese Differenz stellt den Sparbeitrag dar, aus dem die Altersrückstellung gebildet wird. Das Prinzip der Altersrückstellung ist mit einer Lebensversicherung vergleichbar, die Beiträge werden angespart und verzinst. Allerdings bildet die Altersrückstellung kein individuelles Guthaben, sondern ein gemeinsames Guthaben mit allen Versicherten innerhalb der eigenen Risikogemeinschaft. Dies ist deshalb wichtig, da nicht alle Mitglieder der Risikogemeinschaft gleich hohe Kosten verursachen und ein höherer Bedarf mit einem niedrigeren Bedarf verrechnet werden kann. Wäre dies nicht der Fall, könnte der Versicherungsnehmer nur so lange Leistungen in Anspruch nehmen, solange die hierfür benötigten Mittel in seinem Guthaben vorhanden sind. Wäre sein Guthaben aufgebraucht, müsste er davon ausgehen, dass das Versicherungsunternehmen für die Kosten, die seinen Beitrag übersteigen, nicht aufkommt. Verursacht der Versicherungsnehmer im Alter nun höhere Kosten als er mit seinen Beiträgen abdeckt, wird der benötigte Differenzbetrag aus der Altersrückstellung entnommen, wodurch der Beitrag des Versicherten konstant bleibt, er zeitgleich jedoch alle für seine Heilung benötigten Leistungen in Anspruch nehmen kann.

Autor: admin
Datum: Dienstag, 29. Juli 2008 17:51
Trackback: Trackback-URL Themengebiet: Allgemein |

Feed zum Beitrag: RSS 2.0 Diesen Artikel kommentieren

Kommentar abgeben

Login erforderlich